Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit: Diese Geschäftsbedingungen gelten für
alle Dienstleistungen unserer Anwaltskanzlei
Letzte Aktualisierung: Dezember 2024
Anwendungsbereich: Alle rechtlichen
Dienstleistungen, Beratungen und digitalen Services
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen und Beratungsleistungen zwischen unserer Anwaltskanzlei und unseren Mandanten. Sie sind Bestandteil aller Mandate, Beratungsverträge und sonstigen Vereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender AGB des Mandanten unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.2 Vertragsgegenstand
Gegenstand unserer Dienstleistungen ist die Erbringung anwaltlicher Beratung und Vertretung im Bereich des Fintech-Rechts, insbesondere in den Bereichen Blockchain & Cryptocurrency, Fintech Compliance und Digital Assets & Intellectual Property. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Mandatsvertrag oder der individuellen Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss und Mandatsverhältnis
2.1 Mandatserteilung
Ein Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche Bestätigung unsererseits zustande. Die Annahme eines Mandats steht in unserem freien Ermessen. Wir können ein Mandat insbesondere ablehnen, wenn Interessenskonflikte bestehen, die erforderlichen Ressourcen nicht verfügbar sind oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Voraussetzungen für Mandatsübernahme:
- Schriftliche Mandatserteilung mit klarer Aufgabendefinition
- Prüfung auf Interessenskonflikte und Unvereinbarkeiten
- Verfügbarkeit der erforderlichen Expertise und Kapazitäten
- Akzeptanz unserer Geschäftsbedingungen durch den Mandanten
- Vereinbarung der Vergütung und Zahlungsmodalitäten
2.2 Mandatsumfang
Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das Mandat nur die dort genannten Tätigkeiten. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Bei komplexen Fintech-Projekten kann es erforderlich sein, das Mandat im Verlauf der Bearbeitung anzupassen oder zu erweitern. Solche Änderungen werden mit dem Mandanten abgestimmt und schriftlich dokumentiert.
§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
3.1 Art der Leistungserbringung
Wir erbringen unsere Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer anwaltlicher Berufsausübung und unter Beachtung der geltenden Berufsregeln. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen des Fintech-Sektors und die dynamische Entwicklung der Rechtslandschaft in diesem Bereich.
3.2 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, uns alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vollmachten vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
- Bereitstellung aller relevanten Dokumente und Unterlagen
- Erteilung erforderlicher Vollmachten und Ermächtigungen
- Zeitnahe Information über Änderungen der Sachlage
- Mitwirkung bei der Beschaffung zusätzlicher Informationen
- Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen
3.3 Technische Anforderungen
Bei Fintech-Projekten können besondere technische Anforderungen bestehen. Der Mandant stellt sicher, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit erfüllt sind, einschließlich sicherer Kommunikationskanäle und geeigneter Dokumentationstools.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütungsgrundlage
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den gültigen Stundensätzen. Die aktuellen Stundensätze werden dem Mandanten vor Mandatsbeginn mitgeteilt.
Vergütungsmodelle:
- Stundenhonorar: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
- Pauschalhonorar: Festpreis für definierte Leistungen
- Erfolgshonorar: Bei bestimmten Projekten nach Vereinbarung
- Retainer: Monatliche Pauschale für laufende Betreuung
4.2 Auslagen und Nebenkosten
Neben der Vergütung sind Auslagen und Nebenkosten zu erstatten, insbesondere Reisekosten, Telekommunikationskosten, Kosten für externe Experten, Übersetzungen, Behördengebühren und ähnliche Aufwendungen. Diese werden in der Regel zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
4.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.
Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die weitere Bearbeitung des Mandats bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn durch die Einstellung der Tätigkeit erhebliche Nachteile für den Mandanten entstehen würden.
§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
5.1 Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach dem Anwaltsgesetz. Alle uns anvertrauten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Mandatsverhältnisses hinaus und umfasst alle Mitarbeiter unserer Kanzlei.
5.2 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Bei Fintech-Projekten können besondere Datenschutzanforderungen bestehen, die individuell vereinbart werden.
5.3 Informationssicherheit
Wir haben angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen implementiert. Dies umfasst Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und sichere Kommunikationskanäle, die den besonderen Anforderungen des Fintech-Sektors entsprechen.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Haftungsumfang
Wir haften für die ordnungsgemäße Erfüllung des Mandats nach den Grundsätzen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.2 Haftungsausschlüsse
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten, nicht rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen oder durch äußere Umstände entstehen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Besondere Haftungsausschlüsse bei Fintech-Beratung:
- Marktvolatilität und Wertschwankungen digitaler Assets
- Technische Ausfälle oder Sicherheitsverletzungen bei Dritten
- Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen
- Verzögerungen bei Behördenverfahren
- Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn
6.3 Versicherungsschutz
Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung, die den besonderen Risiken der Fintech-Beratung Rechnung trägt. Die Versicherungssumme und weitere Details werden auf Anfrage mitgeteilt.
§ 7 Interessenskonflikte
7.1 Konfliktprüfung
Vor Übernahme eines Mandats prüfen wir sorgfältig, ob Interessenskonflikte bestehen. Bei der Fintech-Beratung können Konflikte insbesondere durch die Beratung konkurrierender Unternehmen oder durch regulatorische Überschneidungen entstehen.
7.2 Behandlung von Interessenskonflikten
Stellt sich während der Mandatsbearbeitung ein Interessenskonflikt heraus, informieren wir den betroffenen Mandanten unverzüglich. Je nach Art des Konflikts können Maßnahmen wie Chinese Walls, Mandatsniederlegung oder andere Lösungen erforderlich werden.
§ 8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
8.1 Aufbewahrungsfristen
Wir bewahren Mandatsunterlagen entsprechend den anwaltlichen Aufbewahrungsfristen auf. Diese betragen grundsätzlich 30 Jahre für Zivilsachen und 10 Jahre für andere Angelegenheiten. Bei Fintech-Projekten können aufgrund regulatorischer Anforderungen längere Fristen erforderlich sein.
8.2 Herausgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandats geben wir die Originalunterlagen des Mandanten heraus. Kopien und elektronische Daten verbleiben bei uns zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten. Die Herausgabe kann von der vollständigen Begleichung offener Forderungen abhängig gemacht werden.
8.3 Digitale Dokumentenverwaltung
Aufgrund der Besonderheiten der Fintech-Beratung verwenden wir moderne, sichere Systeme zur digitalen Dokumentenverwaltung. Der Mandant erhält auf Wunsch Zugang zu den ihn betreffenden Dokumenten über sichere Online-Portale.
§ 9 Beendigung des Mandatsverhältnisses
9.1 Ordentliche Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet mit Erledigung des Auftrags oder durch Kündigung einer der Parteien. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei laufenden Verfahren oder zeitkritischen Projekten sind angemessene Übergangsfristen einzuhalten.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei wichtigem Grund, insbesondere bei:
- Wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Auftreten von Interessenskonflikten
- Verlust des Vertrauensverhältnisses
- Unzumutbaren Umständen für eine der Parteien
9.3 Folgen der Beendigung
Nach Beendigung des Mandats erstellen wir eine Schlussabrechnung. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen behalten wir ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen des Mandanten.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Fintech-Dienstleistungen
10.1 Regulatorische Dynamik
Der Fintech-Sektor unterliegt einer dynamischen regulatorischen Entwicklung. Wir bemühen uns, stets über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein, können aber keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität aller regulatorischen Änderungen übernehmen.
10.2 Technologie-Risiken
Bei der Beratung zu neuen Technologien wie Blockchain, Smart Contracts oder KI können Risiken bestehen, die zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht vollständig erkennbar sind. Wir weisen auf bekannte Risiken hin, können aber nicht für unvorhersehbare technologische Entwicklungen haften.
10.3 Internationale Aspekte
Fintech-Projekte haben oft internationale Bezüge. Soweit erforderlich, arbeiten wir mit qualifizierten Partnerkanzleien im Ausland zusammen. Die Kosten für externe Beratung werden nach vorheriger Abstimmung weiterberechnet.
§ 11 Kommunikation und Digitale Services
11.1 Kommunikationskanäle
Wir nutzen moderne, sichere Kommunikationskanäle für die Mandantenkommunikation. Dies umfasst verschlüsselte E-Mails, sichere Dokumentenportale und bei Bedarf spezialisierte Fintech-Tools für die Zusammenarbeit.
11.2 Verfügbarkeit digitaler Services
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unserer digitalen Services, können aber keine 100%ige Verfügbarkeit garantieren. Bei technischen Ausfällen stehen alternative Kommunikationswege zur Verfügung.
11.3 Systemsicherheit
Unsere IT-Systeme entsprechen hohen Sicherheitsstandards. Der Mandant ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sicher aufzubewahren und bei Kompromittierung unverzüglich zu informieren.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mandanten gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Bestimmungen über den Konsumentenschutz bleiben vorbehalten.
12.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz unserer Kanzlei, sofern der Mandant Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Alternative Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen wir uns zunächst um eine außergerichtliche Lösung. Für komplexe Fintech-Streitigkeiten kann eine Mediation oder ein Schiedsverfahren mit spezialisierten Experten sinnvoll sein.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht binnen vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen.
13.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Mandatsvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese AGB regeln die grundlegenden Bedingungen unserer Zusammenarbeit. Für spezielle Fintech-Projekte können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen erforderlich sein, die individuell verhandelt und schriftlich festgehalten werden. Bei Widersprüchen haben spezielle Vereinbarungen Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.
Beratung zu diesen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind darauf ausgelegt, eine faire und transparente Grundlage für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Bestimmungen haben oder Anpassungen für Ihr spezifisches Projekt benötigen, besprechen wir diese gerne im Rahmen unserer Mandatsvorbereitung.
Stand der AGB: Diese Geschäftsbedingungen entsprechen dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und berücksichtigen die besonderen Anforderungen der Fintech-Branche. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.